Welche Pflichten habe ich als Aufzugbetreiber?
Beim Betrieb von Aufzugsanlagen gibt es eine Vielzahl von Anforderungen, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendiger Weise zu erfüllen sind. Da diese Herausforderungen zu einem erheblichen Teil fachspezifisch sind, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite und helfen Ihnen bei der Ausführung und rechtlichen Absicherung.
Als Betreiber einer Aufzugsanlage haben Sie unter anderem folgende Aufgaben, in denen wir Sie unterstützten:
Auch Güter- und Kleingüteraufzüge sind prüfpflichtig
Die Prüfungen müssen im jährlichen Rhythmus erfolgen, allerdings nicht mehr durch die ZÜS, sondern durch eine Befähigte Person erfolgen. Infolgedessen können Sie die anfallenden Prüf- und Wartungsarbeiten zusammen durchführen, um Kosten zu sparen.
Wir bieten Ihnen die Prüfung Ihres Güter-, Kleingüter- und vereinfachten Güteraufzuges gemäß §14 der BetrSichV an. Im Anschluss wird Ihnen ein vollständiges Prüfprotokoll erstellt und ausgehändigt.
Kennen Sie die neue Betriebssicherheitsverordnung, die seit dem 01. Juni 2015 gilt?
Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (Juni 2015) müssen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: