Prüfungen

Welche Pflichten habe ich als Aufzugbetreiber?

Beim Betrieb von Aufzugsanlagen gibt es eine Vielzahl von Anforderungen, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendiger Weise zu erfüllen sind. Da diese Herausforderungen zu einem erheblichen Teil fachspezifisch sind, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite und helfen Ihnen bei der Ausführung und rechtlichen Absicherung.

Als Betreiber einer Aufzugsanlage haben Sie unter anderem folgende Aufgaben, in denen wir Sie unterstützten:

Anmeldung bzw. Beauftragung der wiederkehrenden Prüfungen durch ZÜS

Benennung und Bestellung der beauftragten Person (Aufzugwärter)

Gewährleistung der Notbefreiung bei Einschluss von Personen

Unfall- und Schadensanzeige

Betrieb des Aufzugs nach Stand der Technik

Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebsanleitung

Veranlassung von Abnahmen durch ZÜS nach bestimmten Umbaumaßnahmen

Auch Güter- und Kleingüteraufzüge sind prüfpflichtig

Die Prüfungen müssen im jährlichen Rhythmus erfolgen, allerdings nicht mehr durch die ZÜS, sondern durch eine Befähigte Person erfolgen. Infolgedessen können Sie die anfallenden Prüf- und Wartungsarbeiten zusammen durchführen, um Kosten zu sparen.

Wir bieten Ihnen die Prüfung Ihres Güter-, Kleingüter- und vereinfachten Güteraufzuges gemäß §14 der BetrSichV an. Im Anschluss wird Ihnen ein vollständiges Prüfprotokoll erstellt und ausgehändigt.

Kennen Sie die neue Betriebssicherheitsverordnung, die seit dem 01. Juni 2015 gilt?

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (Juni 2015) müssen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

jährliche ZÜS-Prüfung für Maschinen zum Heben von Personen über 3 m Hubhöhe

Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung von Herstellerangaben

wirksame Zwei-Wege-Notrufeinrichtung mit ständig besetztem Notdienst

Notfallplan für jede Aufzugsanlage

Regelmäßige Kontrolle der Anlage

Anbringung einer Plakette mit Datum des Prüftermins

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