ZÜS-Prüfungen

Welche Pflichten habe ich als Aufzugsbetreiber?

Beim Betrieb von Aufzugsanlagen gibt es eine Vielzahl von Anforderungen, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendiger Weise zu erfüllen sind. Da diese Herausforderungen zu einem erheblichen Teil fachspezifisch sind, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite und helfen Ihnen bei der Ausführung und rechtlichen Absicherung.

Als Betreiber einer Aufzugsanlage haben Sie unter anderem folgende Aufgaben, in denen wir Sie als Partner  unterstützten:

  • Anmeldung bzw. Beauftragung der wiederkehrenden Prüfungen durch ZÜS
  • Benennung und Bestellung der beauftragten Person (Aufzugwärter)
  • Gewährleistung der Notbefreiung bei Einschluss von Personen
  • Unfall- und Schadensanzeige
  • Betrieb des Aufzugs nach Stand der Technik
  • Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebsanleitung
  • Veranlassung von Abnahmen durch ZÜS nach bestimmten Umbaumaßnahmen

Kennen Sie die neue Betriebssicherheitsverordnung, die seit dem 01. Juni 2015 gilt?

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (Juni 2015) müssen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • jährliche ZÜS-Prüfung für Maschinen zum Heben von Personen über 3 m Hubhöhe
  • Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen unter Berücksichtigung von Herstellerangaben
  • wirksame Zwei-Wege-Notrufeinrichtung mit ständig besetztem Notdienst (bis 31.12.2020)
  • Notfallplan für jede Aufzugsanlage (bis 31.05.2016)
  • Regelmäßige Kontrolle der Anlage
  • Anbringung einer Plakette mit Datum des Prüftermins

Ihre Vorteile bei KKS-Aufzug Service

  • Mit unserer fachgerechten Wartung halten wir Ihren Aufzug stets technisch sicher und bereiten ihn so optimal für die Prüfungen vor
  • Flexibler und individueller Leistungsumfang
  • Über 35 Jahre Branchenerfahrung
  • Fundiert ausgebildete Fachkräfte
  • Umgehender Service bei Störungen und kurzfristige Beseitigung
  • Einhaltung Ihrer Pflichten nach der BetrSichV